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Google Fonts - News vom Musterprozess

am 03. März 2023 startete der "Google Fonts" Musterprozess... am 12.9.2023 geht es weiter

Ein paar Eindrücke direkt von mir aus der Verhandlung:


Der Klagevertreter beantragt die Ausweitung von 100 auf 200 € , da zumindest bis 4. November 2022 - und wie ein zugelassener Beweis am Ende der Verhandlung zeigt - bis Freitag, dem 3. März 23 - weiterhin Daten an Google LLC weitergeleitet werden. Es handelt sich hier nicht um Google Fonts - Dateien, sondern um eine ajax.googleapis.com/jquery-Datei... Diese Ausweitung wird von der Richterin zugelassen...


Der anwesende Friseur - Laut Aussage der Richterin "der bekannteste Friseur Österreichs" - gab zu Protokoll:

1.) Das die Klägerin nie Kundin des Friseurs war...

2.) Das für ihn das Mahnschreiben unglaubwürdig war, weil die Abmahnsumme für einen echten Rechtsanwaltsbrief zu gering war...

3.) dass ihm die Kontrolle, ob die Webseite rechtskonform war/ist, nicht möglich war/ist.

4.) Dass es von seiner Seite her nie einen AVV oder überhaupt einen Vertrag mit Google LLC oder Google Ireland gegeben hat...

5.) Das die Webseite seit 2014 aktiv ist bzw. war, sie ist seit letztem Jahr im Wartungsmodus

6.) Dass es keinen Wartungsvertrag mit dem IT-Dienstleister gibt, dieser aber seit 2014 ununterbrochen die Betreuung der Webseite bei Bedarf beauftragt bekommt.

7.) Da die dynamische Einbindung von Google Fonts laut Aussage der anwesenden Vertreter von Google nur bei Annahme der entsprechenden Vertragsbedingungen aktiviert werden, hat der IT-Dienstleister dies offensichtlich ohne expliziten Auftrag und ohne Kenntnis des Friseurs getan..

Am 12. September um 9 Uhr bin ich wieder im Justizpalast... Als Zeugen geladen sind neben der Klägerin:

  • Der IT-Dienstleister des Beklagten

  • Der IT-Dienstleister der Klägerin, der die "Dokumentierungs-SW" programmiert hat

  • Die Druckerei, die den Auftrag für die Mahnschreiben angenommen und abgearbeitet hat..


1. das rechtliche Problem

Durch die Nutzung von Google Web Fonts können - bei der "üblichen Verwendung" Daten - zumindest die IP-Adresse des Webseitenbesuchers - in die USA übermittelt werden. Dies ist nach gültiger Rechtslage, ein Gesetzesbruch, wenn keine Rechtsgrundlage entsprechend der DSGVO geschaffen würde vorher.

2. technische Prüfung

Prüfen Sie auf Ihren Webseiten die Einbindung von Google Web Fonts und prüfen Sie welche Schriftarten Sie auf der Website einsetzen.

Es ist möglich, die Schriftarten herunterzuladen und lokal auf den eigenen Servern zu installieren oder nur in einer anonymisierten Form zu übermitteln. Es ist auch möglich, generell auf derartige Schriftarten zu verzichten und das Thema so zu vermeiden.


Checken Sie Ihre Webpräsenz


Dies ist nur eines der aktuell sehr brisanten Themen in Sachen Webseiten, Datenschutz und Datensicherheit. Tatsache ist, dass das gesetzeskonforme Betreiben einer Webseite schwieriger geworden ist. Daher ist eine Zusammenarbeit mit einer Expertin bzw. einer Experten notwendig. Die Webseite sollte regelmäßig überprüft werden.


Die Verwendung von europäischen Software-Angeboten ist ein sicherer Weg, die Datenschutz-Thematik zum Datentransfer vollkommen zu bereinigen. Für nähere Infos zu europäischen Alternativen empfehlen wir die Webseite: https://european-alternatives.eu/

Nähere Infos: Ing. Walter Wratschko Der Scout im Dienste Ihrer Daten!

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